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Incoming-Agenturen in Québec sind
gesetzlich verpflichtet, alle Kundenzahlungen zunächst
über ein Treuhandkonto zu führen. Aus solchen
auf Treuhandkonten eingezahlten Guthaben dürfen
Auszahlungen, beispielsweise an die für eine Reisegruppe
tätig gewordenen Leistungsträger, erst dann
erfolgen, wenn die betreffende Gruppenreise abgeschlossen
ist.
Zuwiderhandelnde werden mit sehr hohen Geldbußen
bestraft.
Mit Misa Tours International in Geschäftsverbindung
zu treten ist daher beruhigend und sicher.
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